Klimablog

Kompensation

Kompensation noch einmal grundsätzlich

Den Informationen von Ulf Sieberg ist nichts hinzuzufügen. Wenn kompensiert werden soll, dann sind dort die richtigen Schritte beschrieben. Aber man kann ja noch einmal einen Schritt zurückgehen und grundsätzlich darüber nachdenken, ob Kompensation überhaupt sinnvoll und zielführend ist.

Schon im ersten Beitrag dieses Klimablogs zur Klimaneutralität wurde gezeigt, dass Kompensation nur in einem kleinen Maßstab funktionieren kann. Würden mehr Bürger auf die Idee kommen, ihre CO2-Emissionen durch Flüge, Heizung oder allgemeinen Konsum kom-pensieren zu wollen, würden sehr schnell die geeigneten Projekte nach dem Gold-Standard ausgehen. Es ist eben nicht möglich, größere CO2-Mengen durch Solarkocher oder Einsparung in ohnehin gering emittierenden Ländern einzusparen. Mitunter werden neue Projekte wie Kraftwerke oder Industrieanlagen mit besonders großem CO2-Ausstoß geplant, um dann im Nachhinein mit Kompensationsgeldern große „Einsparungen“ vorzunehmen. Hier tut sich ein Geschäftsfeld auf, das zu größeren Verwerfungen führen kann, wenn es aus dem Promillebereich herauskommt und wächst.

Trotzdem ist die freiwillige Kompensation wünschenswert, wenn sie im Sinne einer Spende für wenig entwickelte Regionen der Erde durchgeführt wird. Trotz der bleibenden Verantwortung für die eigenen CO2-Emissionen und der Verpflichtung, diese möglichst zu minimieren, ist die Unterstützung von emissionsmindernden Projekten in anderen Regionen der Welt also sinnvoll, wenn dadurch hierzulande keine Maßnahmen unterbleiben.

Ganz aktuell sind zwei Studien zur freiwilligen Kompensation in der Reihe „Climate Change“ erschienen und stehen auf den Internetseiten des UBA unter www.uba.de/uba-info-medien/3965.html (Adelphi) und www.uba.de/uba-info-medien/3966.html (Unique forestry consultants) zum Download bereit. Auf der Homepage der DEHSt www.dehst.de finden Sie unter dem Menüpunkt „Publikationen“ außerdem den von der DEHSt entwickelten Leitfaden zur Auswahl von freiwilligen Klimaschutzkompensationsprojekten sowie ein Fact Sheet zum Thema.

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Was bedeutet Gold-Standard?

Der Gold Standard wurde 2003 unter Beteiligung verschiedener Umweltorganisationen (u. a. WWF) entwickelt und existiert seit 2006 auch im Rahmen der freiwilligen Kompensation. Ziel dieses Standards ist es, nicht nur sicherzustellen, dass Kompensationsprojekte tatsächlich zu einer Reduktion von Treibhausgasen führen, sondern die Projekte sollen auch zu einer nachhaltigen Entwicklung der jeweiligen Länder führen. Der Gold Standard hat also die gleichen Ziele wie der CDM, ist jedoch deutlich besser dazu geeignet, diese Ziele zu erreichen.

Im Wesentlichen sorgen vier Kriterien bzw. Aspekte für die Qualität der mit dem Standard ausgezeichneten Projekte:

- Zusätzlichkeit: Im Unterschied zum CDM sind Gold Standard-Projekte tatsächlich zusätzlich, da die Zusätzlichkeitstests und die Prüfungsabläufe strikter durchgeführt werden.

- Erneuerbare Energien und Energieeffizienz: Der Gold Standard validiert nur Projekte im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

- Nachhaltige Entwicklung: Durch die drei Kategorien „Umwelt“, „soziale Entwicklung“ sowie „wirtschaftliche und technologische Entwicklung“ wird die Nachhaltigkeit des Projekts bewertet bzw. sichergestellt.

- Konsultationsverfahren: Die lokale Bevölkerung wird bei der Projektentwicklung informiert und mit einbezogen.

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Wie wähle ich den geeigneten Anbieter von Kompensationen aus?

Die Auflistung einiger Kompensationsanbieter im zurückliegenden Blogeintrag sollte nicht als Empfehlung verstanden werden. Vielmehr sollten eigene Überlegungen angestellt werden, welcher Anbieter und welche Kompensationsmaßnahme persönlich am besten erscheint.

Ein kurzer Check, ob folgende Punkte auf den Anbieter zutreffen, kann hierbei behilflich sein:

- Rangfolge Vermeidung – Reduzierung – Kompensation?
Anbieter weist auf Vorrang von Vermeidung und Reduzierung vor Kompensation hin und gibt bspw. Tipps zum Energiesparen oder weist auf alternative Mobilitätsoptionen hin.

- Realitätsnahe Emissionsberechnung?
Grundlagen der Berechnung sind transparent und nachvollziehbar, und der Kompensationsanbieter arbeitet nicht nur mit Durchschnittswerten, sondern fragt ein Mindestmaß tatsächlicher Daten des konkreten Einzelfalles ab.

- Anspruchsvolle und nachvollziehbare Kompensation?
Die Kompensation erfolgt entweder durch europäische Emissionsberechtigungen oder durch Zertifikate aus Klimaschutzprojekten, die die Kriterien der Zusätzlichkeit erfüllen, von unabhängigen Dritten überprüft wurden, ein realistisches Referenzszenario gewählt haben und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Unter „Referenzszenario“ versteht man hier die Emissionssituation, die sich ohne das Kompensations-Projekt ergeben würde.

- Transparenz des Kompensationsangebotes?
Der Anbieter legt detaillierte Informationen zu den einzelnen Kompensationsprojekten dar. Neben Standort und Maßnahmen gehören dazu auch Informationen über Menge und Zeitraum der erzielten Emissionsreduktionen und eine Erläuterung der Zusätzlichkeit des Projekts.

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Wie werden die zu kompensierenden Emissionen berechnet?

Die Berechnungsmaßstäbe und -methoden variieren von Anbieter zu Anbieter, was in der nachfolgenden Tabelle deutlich zu sehen ist. In ihr ist die vom jeweiligen Anbieter veranschlagte Menge von CO2-Emissionen aufgelistet, welche beim Flug einer Person von Berlin (Tegel) auf die beliebte Ferieninsel der Deutschen, Mallorca und wieder zurück nach Berlin entstehen.

Diese teilweise großen Unterschiede sind auf die der Emissionsberechnung jeweils zugrunde gelegten Richtwerte und Parameter zurückzuführen. Man muss beispielsweise fragen, ob allein der Kohlendioxidausstoß betrachtet wurde oder auch der zusätzliche Schaden, den Kerosin und Kondensstreifen in der Flughöhe anrichten? (Treibhausgase, die in großer Höhe ausgestoßen werden, haben einen um das ca. 3-fache stärkeren Klimaeffekt. Daher ist es auch wichtig zu wissen, ob dieser sogenannte Radiative Forcing Index-Faktor in die Berechnung mit eingeflossen ist.) Wurden auch andere Treibhausgase (umgerechnet auf die Erwärmungswirkung der entsprechenden Menge an CO2-Emissionen) mit in die Emissionsberechnung einbezogen? Und welche Auslastung des Flugzeugs wurde angenommen?

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Wie geeignet sind Aufforstungsprojekte zur Kompensation?


Rund 20 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen gehen auf das Konto von Abholzung. Daraus wird die Klimarelevanz des Walderhalts deutlich, und es liegt nahe, Kompensationsprojekte zu initiieren, die durch Walderhalt oder Aufforstung Emissionen einsparen. Doch waldbezogene Klimaschutzprojekte, auch als „Senkenprojekte“ bezeichnet, sind im Hinblick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit oft nicht zielführend.

Brennt beispielsweise eine aufgeforstete Fläche ab, ist der Klimaeffekt gleich Null. Auch können von solchen Projekten negative Effekte auf andere umweltrelevante und soziale Bereiche ausgehen (Artenvielfalt, Rechte indigener Völker etc.). Ein Beispiel hierfür wäre, dass Urwälder abgeholzt werden, um die Flächen anschließend mit Eukalyptusplantagen (Monokultur) oder anderen standortfremden Bäumen aufzuforsten.

Weiterhin besteht bei solchen Projekten die Gefahr des sogenannten Leakage-Effekts. Das bedeutet, dass Holzkonzerne einige Wälder aus Klimaschutzgründen stehen lassen könnten, dafür aber an anderer Stelle umso mehr Holz schlagen.
Diese Überlegungen haben die EU dazu veranlasst, Senkenprojekte aus ihrem Emissionshandelssystem (ETS) herauszunehmen.

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Was genau bedeutet Zertifikatehandel?

Der Zertifikatehandel findet auf zwei Ebenen statt: auf der staatlichen Ebene, dem „regulierten Markt“ und auf dem „freiwilligen Markt“.

a. Regulierter Markt
Grundlage für den internationalen Klimaschutz ist das Kyoto-Protokoll, welches konkrete und verbindliche Vorgaben für die Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase macht und gleichzeitig mögliche Instrumente – die drei „flexiblen Mechanismen“ –nennt, anhand derer die Staaten ihre Emissionen reduzieren können: „Emissionshandel“, „Clean Development Mechanism“ (CDM) und „Joint Implemantation“ (JI).

Für diese Mechanismen werden die Reduktionsverpflichtungen in Emissionsrechte umgerechnet, die jedem Vertragspartner des Kyoto-Protokolls zustehen.

Beim Emissionshandel werden den einzelnen beteiligten Staaten jeweils eine bestimmte Menge Emissionsrechte zugesprochen und ihnen wird gestattet, diese Rechte untereinander zu handeln. Die in den jeweiligen Staaten beteiligten Unternehmen) können nun individuell entscheiden, ob sie Investitionen in neuere, klimafreundlichere Technologien tätigen, so ihre Emissionen reduzieren und dadurch überzählig gewordene Zertifikate am Markt veräußern.

Diese Entscheidung hängt in erster Linie vom Marktpreis der Zertifikate ab: Liegen die Grenzvermeidungskosten unter dem Marktpreis, entscheidet sich ein Unternehmen für eine technische Investition und erwirtschaftet Zertifikatserlöse am Markt. Hingegen wird ein Unternehmen, dessen Grenzvermeidungskosten über dem Marktpreis liegen, Zertifikatsrechte erwerben, anstatt zu investieren.

CDM-Projekte zielen auf die Kooperation zwischen Industrie- und Transformationsstaaten ab. Industrieländern (genauer gesagt den im Annex B des Kyoto-Protokoll genannten Länder) und deren Unternehmen ermöglicht das Instrument des CDM, Maßnahmen zur CO2-Reduktion in einem Entwicklungsland durchzuführen. Dabei müssen die Investor-Länder verbindliche Reduktionsverpflichtungen eingegangen sein, die Gastländer hingegen nicht. Da es somit keine Möglichkeit der Verrechnung gibt, erhalten die Projektentwickler zusätzliche Emissionsrechte. Diesen Rechten stehen oftmals keine realen Minderungen gegenüber, da CDM-Maßnahmen überwiegend nicht zusätzlich zu Maßnahmen erfolgen, die sowieso in Entwicklungsländern realisiert worden wären.

Das Instrument Joint Implementation (JI) ermöglicht es einem Industriestaat oder einem Unternehmen, in einem anderen Industriestaat emissionsreduzierende Projekte durchzuführen. Darin liegt auch der wesentliche Unterschied zum CDM: die Projekte werden nicht in einem Entwicklungsland durchgeführt, sondern in einem anderen Industrieland. Die im Gastland erzielten Reduktionen werden dem Projektentwickler gut geschrieben, aber zugleich werden dem Gastland Emissionsrechte abgezogen, sodass die Summe der Emissionsrechte (bzw. Reduktionsverpflichtungen) gleich bleibt.

In seinem Positionspapier Klimaschutz nach 2012 erläutert der BUND mögliche Gefahren einer verstärkten Nutzung von JI und CDM.

b. Freiwilliger Markt
Die auf diesem Markt erzielten Emissionsreduktionen können nicht im Rahmen des offiziellen Emissionshandels verkauft und erworben werden. Es gelten daher auch nicht die Qualitätsstandards der Vereinten Nationen. Genau genommen kann hier jeder ein Klimaschutzprojekt ins Leben rufen und den Geldgebern eine Bescheinigung oder ein Zertifikat ausstellen, dass durch ihr Geld eine bestimmte Menge an Treibhausgasen eingespart wurde. Die Zertifikate dieses Marktes werden daher auch nur als VERs, (Verified Emission Reduction Units) bezeichnet und nicht als CERs (Certified Emission Reduction Units) wie auf dem regulierten Markt.

Der freiwillige Markt ist derzeit noch deutlich kleiner als der regulierte, seit einiger Zeit jedoch in enormem Boom begriffen. Da dieser Markt nicht reguliert wird und es keine einheitlichen Qualitätsstandards gibt, sind auf ihm viele Projekte zu finden, bei denen die tatsächliche Einsparung von Treibhausgasen fragwürdig und umstritten ist.

Ein Beispiel hierfür sind Aufforstungsprojekte. Zumal die Projekte häufig kleiner und damit kostengünstiger sind, versuchen viele Unternehmen, sich anhand solcher Projekte ein grünes Image zu verpassen, ohne jedoch ihre eigentliche Wirtschaftsweise wirklich ökologischer oder klimafreundlicher zu gestalten. Sicherlich gibt es auch auf dem freiwilligen Markt gute und sinnvolle Projekte, in die es sich zu investieren lohnt (z.B. Gold Standard). Es gilt aber, dies anhand von geeigneten Kriterien zu überprüfen.

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Wie funktioniert Kompensation?

Die Grundidee ist einfach: Die Kompensation des mit einem bestimmten Vorgang einhergehenden Treibhausgasaustoßes erfolgt dadurch, dass der Verursacher der Emissionen Geld bezahlt, um die Menge ausgestoßener klimaschädlicher Gase bei einem anderen Vorgang zu vermeiden. Mit dem Geld werden bei diesem Vorgang zusätzliche Maßnahmen zur Emissionsreduktion finanziert.

Ein Beispiel: Bei einer Autofahrt von Berlin nach Hamburg werden schädliche Emissionen verursacht. Als Kompensation wird ein Projekt (mit)finanziert, in Indien einen Windpark zu bauen, wo ursprünglich ein Kohlekraftwerk geplant war.
Dabei ist es unerheblich, wie weit die beiden Vorgänge räumlich voneinander entfernt sind, da es für die Erdatmosphäre nicht von Belang ist, an welchem Ort der Erde CO2 emittiert bzw. eingespart wird – entscheidend ist die Bilanz.

Wichtig bei Kompensationsprojekten ist die Erfüllung des Kriteriums der „Zusätzlichkeit“. War der Windpark im dem obigen Beispiel ohnehin schon geplant, steigen – global betrachtet – die Emissionen, da keine wirkliche Kompensation stattfindet. Zusätzlichkeit heißt also, dass durch das Geld eine zusätzliche, ohne das Geld nicht geplante und/oder realisierbare Maßnahme ermöglicht wird, die zu einer Emissionsreduzierung führt.

Der Transfer zwischen verursachten und vermiedenen Emissionen wird über den Handel mit Zertifikaten gesteuert. Der Besitz eines Zertifikats berechtigt den Inhaber zur Emission einer bestimmten Menge an Treibhausgasen. Wer Geld für ein Kompensationsprojekt gibt, erwirbt quasi solche Zertifikate.

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